 
 | Schweiz für Online-Ausweispflicht + KI-Einsatz in Firmen oft planlos + EU-Pläne gegen Online-Zahlungsbetrug + Fragen zur ePA + Podcast zu Glasfaserproblemen
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| Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
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| Ein Verordnungsentwurf in der Schweiz sieht vor, dass User aller größeren Plattformen eine Ausweis- oder Führerscheinkopie oder eine Telefonnummer vorlegen. Das beendet praktisch jegliche Anonymität im Internet und führt laut Kritikern zu einer umfassenden Überwachung der Schweizer Online-Nutzer. Weltweit haben bislang nur 25 Prozent aller geschäftlichen KI-Projekte die erwarteten Gewinne erzielt, hat eine Studie von IBM ermittelt. KI-Investitionen rechnen sich damit bisher nicht, aber das soll sich bis 2027 ändern. Dann erwarten die Firmen Gewinne aus KI, aber nur 16 Prozent setzen KI unternehmensweit ein. Derweil drängen einige EU-Staaten auf eine Änderung der Regeln, damit Tech-Konzerne mehr Verantwortung für Zahlungsbetrug im Internet übernehmen. Werbung soll vor der Schaltung entsprechend überprüft werden. Doch es gibt Hürden, denn dies könnte gegen eine Bestimmung des Digital Services Act verstoßen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick. |
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| Die Schweizer Regierung plant, die Internetüberwachung massiv auszubauen. So sollen künftig auch Online-Dienste, die mindestens 5000 Nutzer haben, Metadaten wie IP-Adressen und Portnummern sechs Monate auf Vorrat speichern sowie der Polizei und Geheimdiensten beim Entschlüsseln von Inhalten helfen müssen. Neu hinzukommen wird dem Plan nach auch eine Auflage für solche Betreiber, User zu identifizieren. Diese müssten eine Ausweis- oder Führerscheinkopie vorlegen oder zumindest eine Telefonnummer angeben. Dafür hagelt es Proteste von vielen Seiten. Wer eine Schweizer App, Software oder Plattform nutze, riskiere gläsern und identifizierbar zu sein, monieren Kritiker das Aus für Anonymität: Schweizer Online-Nutzer sollen sich identifizieren müssen. Unternehmen setzen vielfach Künstliche Intelligenz (KI) ein, obwohl sie die Vorteile nicht komplett verstehen, die ihnen die Technik bringt. Allerdings ist es nur eine Minderheit, die beim KI-Einsatz lieber "schnell und falsch" als "richtig und langsam" liegen will. Das überwiegende Ziel ist erhöhte Rentabilität, aber in den meisten Fällen ist dieses bislang nicht erreicht. Das sind einige der Ergebnisse einer Befragung von 2000 Firmenchefs, die IBM in den letzten drei Monaten weltweit durchgeführt hat. Beim Blick in die Zukunft sind die Befragten positiv gestimmt. 85 Prozent der Firmenchefs erwarten, dass sich die Investitionen in KI-Effizienz und die damit verbundenen Einsparungen bis 2027 rechnen werden, so die IBM-Studie: Firmen investieren oft in KI, ohne Vorteile der Technik zu verstehen. Mehrere EU-Mitgliedstaaten setzen die Europäische Kommission unter Druck, Social-Media-Plattformen bei der Bekämpfung von Online-Zahlungsbetrug stärker in die Pflicht zu nehmen. Es geht dabei um einen derzeit in Brüssel zwischen den EU-Staaten verhandelten Kommissionsvorschlag zur Regulierung von Zahlungsdiensten. Dieser sieht vor, ein Recht auf automatische Erstattung von PayPal, Visa, Mastercard und Banken für Kunden einzuführen, die Opfer von Betrügern geworden sind. Das irische Finanzministerium hat dazu einen Änderungsvorschlag gemacht, der Social-Media-Konzerne verpflichten würde, die Legitimität der Werbekunden zu prüfen, bevor sie deren Anzeigen veröffentlichen. Doch dies ist nicht so einfach umzusetzen: EU diskutiert über schärfere Regularien zum Online-Zahlungsbetrug. Nach dem Startschuss für den "bundesweiten Rollout" wird es nicht ruhiger um die elektronische Patientenakte (ePA), dabei wird sie bisher kaum genutzt. Transparenz soll für Vertrauen sorgen, doch die scheint es bei der ePA nur bedingt zu geben. Darum warnen Vereinigungen wie der Ärzteverband Medi Geno und der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Patientenorganisationen, Daten- und Verbraucherschützer und weisen auf das Widerspruchsrecht bei der ePA hin. Der BDP fordert "höchstmögliche Sicherheitsstandards und 'ehrliche' Informationen". Jedoch wurden offene Fragen in jüngster Zeit oft unzureichend beantwortet: Noch viele Unklarheiten bei der elektronischen Patientenakte. Wenn ein Blitz einschlägt, kann das erhebliche Folgen für elektrische Geräte haben. Die Frage ist, wer für etwaige Störungen und Schäden im Haus zuständig ist und sie beheben muss. Im Verbraucherschutz-Podcast der c’t klären wir die Rechte von Verbrauchern bei internetbezogenen Störungen an einem konkreten Fallbeispiel. Ein Kunde mit Internetanschluss auf Glasfaserbasis war nach einem Gewitter plötzlich offline. Die optische Schnittstelle zwischen der ins Haus geführten Glasfaser und dem LAN-Anschluss an seinem Router war gestört. Nachdem die Störung beim Provider gemeldet wurde, passierte wochenlang nichts. Dabei haben Verbraucher auch im Fall umweltbedingter Störungen wie nach einem Gewitter sehr konkrete Ansprüche, erklären wir bei "Vorsicht, Kunde!": Glasfaserprobleme nach Gewitter. Auch noch wichtig: | | | | | | | | | | |
|  | heise online wünscht ein entspanntes Wochenende! Erholen Sie sich etwas!
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| Ihr Frank Schräer
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| 06:21 |  | | c't Magazin |
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| 06:15 |  | | heise online |
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| 04:32 |  | | heise online |
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| 21:36 |  | | heise online |
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| 20:00 |  | | bestenlisten |
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| 19:35 |  | | heise online |
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| 18:42 |  | | heise online |
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| 18:32 |  | | Mac & i |
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