Das Briefing von c't zur Digitalisierung
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Christian Wölbert Leitender Redakteur, c’t cwo@ct.de | | | |
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in der vergangenen Woche haben die Digitalministerinnen und Digitalminister der Bundesländer einen bemerkenswerten Beschluss gefasst. Darin bitten sie den Bund, die Kosten für den Deutschland-Stack ("D-Stack") dauerhaft zu tragen. Im Gegenzug könne der Bund den Stack nicht nur bereitstellen, sondern den "Plattformkern aus essenziellen Basis- und Querschnittsdiensten" auch für verbindlich erklären. Der Beschluss der 4. Digitalministerkonferenz ist aus meiner Sicht vor allem deshalb bemerkenswert, weil bislang viele Bundesländer bei der Gestaltung bundesweit eingesetzter IT-Plattformen gleichberechtigt mitbestimmen wollten. In dem nun veröffentlichten Beschluss zum Deutschland-Stack ist nur noch von Konsultation und Einbeziehung die Rede. Ein klarer Schritt in Richtung gebündelter Verantwortung und Finanzierung. Und ein Vertrauensvorschuss für den Bund – schließlich ist bislang noch ziemlich unklar, wie der Deutschland-Stack überhaupt aussehen soll. Als einziges Bundesland hat Bayern den Beschlussvorschlag abgelehnt. "Wir beteiligen uns gerne und aus Überzeugung an der Konzeption des Deutschland-Stacks, kaufen die sprichwörtliche Katze aber nicht im Sack", sagte ein Sprecher von Digitalminister Fabian Mehring. Bevor über eine verbindliche Nutzung sowie die Finanzierungsstruktur des Deutschland-Stacks entschieden werden könne, müssten zunächst inhaltliche Fragen geklärt werden. Initiiert worden war der Beschluss von den Ländern Bremen und Hamburg. Daher habe ich den Bremer Staatsrat Martin Hagen zu dem Thema befragt. Im Interview erklärt er, wie der Deutschland-Stack und die Deutschland-Architektur miteinander zusammenhängen und warum die Entschließung der DMK aus seiner Sicht "wegweisend" ist. Außerdem empfehle ich Ihnen den Gastbeitrag von Björn Beck, Leiter des Innovationslabors der Landesregierung von Baden-Württemberg und einer der Köpfe hinter dem KI-Projekt F13: "KI in der Verwaltung wird scheitern, wenn sich nichts ändert", lautet seine These. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihr Christian Wölbert | | | |
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| Interview mit Martin Hagen | | | |
"Ein wegweisender Dreiklang" | | | |
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| Dr. Martin Hagen ist Staatsrat für Haushalt, Personal und IT beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen und vertritt sein Bundesland im IT-Planungsrat. (Credit: FHB / Der Senator für Finanzen) | | | |
c’t: Herr Hagen, der Deutschland-Stack ist in aller Munde, aber von der Bundesregierung noch nicht definiert. Was sollte der Stack aus Ihrer Sicht leisten? Martin Hagen: Der Deutschland-Stack soll alle Verwaltungen in Deutschland in die Lage versetzen, schneller digitale Lösungen anzubieten, indem er eine gemeinsame technische Plattform schafft, sodass man diese nicht überall neu entwickeln muss. c’t: Technische Plattform, das ist ein weiter Begriff. Verstehen Sie darunter auch konkrete Basiskomponenten? Oder sollte der Stack sich auf Schnittstellen und Standards beschränken? Hagen: Im Idealfall gibt es für die wichtigen, funktionalen Komponenten jeweils eine Lösung. Also zum Beispiel die EUDI-Wallet, mit der wir uns identifizieren, den Registerabruf über das NOOTS oder eine gemeinsame Cloud, in der Leistungen laufen | | | |
"Die Deutschland-Architektur sichert die Kompatibilität aller Komponenten" | | | |
c’t: Bei manchen solcher Basiskomponenten gibt es momentan mehrere konkurrierende Angebote, etwa bei den Bezahllösungen. Sollte der Deutschland-Stack in solchen Bereichen eine Konsolidierung herbeiführen? Hagen: Da muss man zwei Dinge im Kopf behalten: Es gibt erstens die Deutschland-Architektur des IT-Planungsrats, die Bund und Länder zurzeit gemeinsam abstimmen. Diese kann man sich als eine Art Stadtplan vorstellen, der zeigt, welche Gebäude – beziehungsweise technische Komponenten – auf welchem Wege angebunden werden können. Dabei kann es jeweils mehrere Gebäude in den verschiedenen Straßen geben. Und diese können auch ausgetauscht werden. Aber der Deutschland-Stack sollte für jede Straße das privilegierte Gebäude definieren, das garantiert zur Verfügung steht und idealerweise im Betrieb am günstigsten ist. c’t: Das heißt, der Stack definiert ein Set bevorzugter Komponenten und die Deutschland-Architektur sichert die Kompatibilität aller Komponenten? Hagen: Genau. Die Deutschland-Architektur sichert die Kompatibilität aller Komponenten, die wir in der Verwaltung einsetzen, aber auch im Schulbereich oder in der Justiz. So werden Komponenten einfacher wiederverwendbar und digitale Angebote können schneller umgesetzt werden. c’t: Zur Finanzierung des Deutschland-Stacks hat die Digitalministerkonferenz nun auf Initiative von Bremen und Hamburg einen Beschluss gefasst. Dieser lässt sich so verstehen, dass die Länder dem Bund das Sagen über den Deutschland-Stack überlassen, wenn dieser Entwicklung und Betrieb allein finanziert. Ist das korrekt zusammengefasst? Hagen: Ja, so lautet der Beschluss, den jetzt so gut wie alle Länder teilen. Der Bund soll den D-Stack zur Verfügung stellen und finanzieren, dafür darf er über ihn entscheiden. Wir haben auch beschlossen, dass der Bund die Länder dabei konsultieren soll. Aber die große Beschleunigung entsteht dadurch, dass die Entscheidung allein bei demjenigen liegt, der bezahlt. Wichtig ist: Die Länder haben auch entschieden, dass sie akzeptieren, dass der Stack verbindlich ist. Das ist wichtig, damit der Bund weiß, dass er sein Geld gut angelegt hat. Insgesamt ist das ein wegweisender Dreiklang: Der Bund darf den Ländern den D-Stack vorgeben und die Länder erkennen seine Verbindlichkeit an, im Gegenzug finanziert der Bund ihn. c’t: Laut dem Beschluss soll der Stack zur Deutschland-Architektur des IT-Planungsrats passen. Ganz frei soll der Bund demnach also nicht entschieden können, oder? Hagen: Das ist aus meiner Sicht keine kontroverse Position. In der IT-Welt ist allgemein akzeptiert, dass man sich auf einen gemeinsamen Stadtplan einigen muss. | | | |
"Ich würde mich freuen, wenn der Bund zustimmt." | | | |
c’t: Und die Verbindlichkeit des D-Stacks – muss man die nicht rechtlich absichern? Wie soll das gelingen? Hagen: Im Grundsatz hat man immer die drei Möglichkeiten, dass man die Verbindlichkeit freiwillig akzeptiert, dass man einen Staatsvertrag schließt oder dass man das Grundgesetz ändert. Ich plädiere für Ersteres, weil es am einfachsten ist. Unser gemeinsames Ziel ist doch, dass wir den Rückstand, den Deutschland gegenüber anderen Staaten hat, möglichst schnell aufholen. Das wollen alle – Bund, Länder und Kommunen. c’t: Rechnen Sie damit, dass der Bund dem Vorstoß der Digitalministerkonferenz folgt? Hagen: Der Bund weiß jetzt, dass die Länder sich auf dieses Vorgehen einlassen würden. Er muss sich nun überlegen, ob er der These der Länder folgt, dass wir auf diese Art und Weise am schnellsten vorankommen. Ich würde mich freuen, wenn der Bund zustimmt. c’t: Sie hatten im IT-Planungsrat bereits 2024 ein ähnliches Modell für das NOOTS vorgeschlagen, also eine Finanzierung und Steuerung durch den Bund. Damals fanden Sie dafür keine Mehrheit bei den anderen Ländern. Was hat sich nun geändert? Hagen: Wir haben im vergangenen Jahr die Diskussion darüber begonnen, ob wir nicht mit zentralen Finanzierungen schneller werden. Das Verfahren für den NOOTS-Staatsvertrag war zu diesem Zeitpunkt aber schon so weit fortgeschritten, dass diese innovative Idee nicht mehr umgesetzt wurde. Aber es gab trotzdem schon ganz viel Zustimmung dafür. Und jetzt sieht man, dass sich der Ansatz durchsetzt. Interview: Christian Wölbert | | | |
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| Gastbeitrag von Björn Beck | | | |
KI in der Verwaltung wird scheitern, wenn sich nichts ändert! | | | |
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| Gastbeitrag | Über den Autor | | | |
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Björn Beck ist Leiter des Innovationslabors der Landesregierung Baden-Württemberg. Bild: privat | | | |
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Während die Einführung von KI in der Verwaltung vor einigen Jahren noch avantgardistisch in eingeschworenen, kleinen Runden geradezu revolutionär diskutiert wurde, ist mit der breiten Aufmerksamkeit längst der Alltag eingekehrt. Landauf und landab beschäftigten sich hunderte von Digitalisierungsgremien mit der Einführung von KI-Lösungen. Von den Kommunen über die Länder bis hin zum Bund und Europa. So beginnen für KI jetzt die Wirkmechanismen, welche die Digitalisierung der Verwaltung in den letzten Jahrzehnten maßgeblich geprägt haben. Diese bedingen unter anderem, dass viele schlaue Menschen sich Gedanken um die Lösung von gleichen oder vergleichbaren Problemen machen. Dezentral erdacht sind die so gefundenen Lösungen für sich genommen jeweils tragfähig und sinnvoll. Regelmäßig fehlt ihnen aber im Kern die nötige Standardisierung und Interoperabilität für sehr tiefgreifende Verbesserungen des Status quo der Verwaltungsmodernisierung. Was bedeutet das? Bleiben wir bei der KI: Diese wird für die Verwaltung erst dann besonders hilfreich, wenn sie im Zusammenspiel mit bestehenden IT-Systemen, beispielsweise elektronischen Akten oder Fachsystemen, genutzt werden kann. | | | |
"Die Frage des Fundaments muss schnell, gründlich und umfassend geklärt werden." | | | |
Doch genau dafür fehlt es vielen, bereits heute in der Verwaltung eingesetzten IT-Systemen an den notwendigen Grundlagen. Sie sind oft so ausgestaltet, dass Daten und Anwendung eine untrennbare Einheit bilden. Dass die einzige Schnittstelle der Mensch ist, der gerade vor dem Bildschirm sitzt. Dieser Umstand ist nicht nur ein Problem beim Einsatz von KI, sondern bei jeglichen Bemühungen zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Wenn wir also weiterarbeiten wie bisher. Wenn wir das KI-Haus bauen, bevor das KI-Fundament betoniert wurde. Dann wird die Digitalisierung der Verwaltung mit KI nicht den erhofften Befreiungsschlag bringen, sondern in einigen Jahren mitleidig betrachtet werden. Die Frage des Fundaments muss also schnell, gründlich und umfassend geklärt werden. Dieses Fundament umfasst vor allem drei zentrale Punkte:
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| 1. | Die Verwaltung muss mit ihren Daten arbeiten können! Die Datenhaltung muss getrennt von der Applikationsebene betrachtet werden und auf einheitlichen Standards beruhen. |
| 2. | Der Mensch darf nicht die einzige Schnittstelle sein! Anwendungen brauchen Schnittstellen, bei denen es unerheblich ist, ob technisch oder manuell Prozesse angestoßen werden. |
| 3. | Wir brauchen weniger, aber die entscheidenden Vorgaben! Nichts veraltet im KI-Zeitalter schneller, als technische Vorgaben. Diese müssen sich daher auf das Richtige und zwingend Notwendige beschränken. | |
Bleibt dies unberücksichtigt, arbeiten wir mit KI auf dem Niveau eines Grundschulkindes: Die KI hat zwar unsere Sprache erlernt, verfügt aber in keinem Fachbereich über die notwendigen Kenntnisse und Informationen zur Mitarbeit. Die zweite Digitalisierungswelle mit KI bietet uns jetzt die Chance, auf die Erfahrungen der Vergangenheit aufzubauen. Nutzen wir sie! | | | |
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