Tipps für den Fernseherkauf, Sammelklage gegen Vodafone, KI-gesteuerte Fonds und Schikane bei der Gewährleistung ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Im Browser lesen | 14.12.2025
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Moin aus Hannover, 
 
leider ist der Newsletter von vorletzter Woche ist versehentlich ein zweites Mal an Sie rausgegangen. Falls Ihnen der Text also bekannt vorkam, lagen Sie goldrichtig ... entschuldigen Sie bitte! Hier kommt die aktuelle Fassung: 
 
In unserem heutigen Newsletter werden wir einen Blick darauf, was beim Kauf eines neuen Fernsehers außer dem Preis noch zu beachten ist. Um Preise für Internetanschlüsse geht es in einer Sammelklage, der man sich als Betroffener aktuell noch anschließen kann. 
 
Ums liebe Geld dreht sich auch eine Beobachtung über KI-gesteuerte Fonds. Außerdem berichten wir über eine Einzelhandelskette, die Kunden im Gewährleistungsfall mit merkwürdigen Vorgaben nervt. In der aktuellen Ausgabe unseres Verbraucherpodcasts geht es diesmal um Phantomverträge und Inkassoschreiben. 
 
Viel Spaß beim Lesen wünscht 
Tim Gerber
Tim Gerber 
Redaktion c’t 
tig@ct.de
desktop
SmartTV

Auswahlkriterien für den Fernseherkauf

Wenn Sie einen neuen Fernseher kaufen möchten, sollten Sie sich nicht von den Angeboten verleiten lassen, die online und per Prospekt ins Haus flattern, rät das Magazin c't in seiner aktuellen Ausgabe. Spontankäufe können sich rächen, wie meine Kollegin Ulrike Kuhlmann berichtet: Mal erwischt man ein Auslaufmodell mit unzeitgemäßer Bildqualität, mal gibts das Wunschgerät anderswo günstiger. 
 
Behalten Sie also einen kühlen Kopf und bestimmen Sie zunächst einige Eckpunkte, als Erstes die Größe und den Preisrahmen, empfiehlt die Expertin. Neben Erläuterungen zu allen wichtigen Auswahlkriterien für den Kauf, haben meine Kollegen für ihren Schwerpunkt sechs smarte TVs ab 750 Euro getestet, die Abo-Angebote diverser Streamingdienste verglichen und die Videostreaming-Plattformen von Sky und der Telekom unter die Lupe genommen. 
Logo Vodafone

Sammelklage wegen zu hoher Internet-Preise

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit einer Sammelklage will der Verband zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. 
 
Auf ihrer Webseite bieten die Verbraucherschützer einen Online-Check, ob man von der Klage betroffen ist. Fällt der Test positiv ein, sollte man sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, rät der vzbv. Das ist aktuell noch möglich, eine Frist, zu der die Möglichkeit des Beitritts endet, hat das zuständige Oberlandesgericht noch nicht festgesetzt. 
 
Für Verbraucher ist der Beitritt zur Klage des Verbands nicht mit Kosten und finanziellen Risiken verbunden. Auf der vzbv-Webseite finden sich auch Hilfen zum Ausfüllen des Beitrittsformulars. 
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KI und Bitcoin

KI-gesteuerte Fonds

Seit 2024 erfasst und beob­achtet die Stiftung Warentest KI-gesteuerte Fonds mit einer Datenbank. Vier darunter ausgewählte Fonds stellt die Stiftung auf ihrer Webseite nun näher vor. 
 
In ihrem Beitrag erläutern sie zudem die Chancen aber auch die Risiken, die mit der KI-Nutzung bei der Geldanlage einhergehen. Zwar könnten die gängigen Sprach­modelle demnach Texte, Tabellen und Werte analysieren, aber stringent analytisch denken gehöre noch nicht zu ihren Stärken. Unnütz sei KI trotzdem nicht, wenn es um Geldanlage geht. 
 
Von den insgesamt 32 Fonds, die Stiftung Warentest über alle Fonds­gruppen identifiziert habe, sind elf schon wieder verschwunden. Das sei ein Zeichen dafür, dass sich die Fonds noch im experimentellen Stadium befinden. In der Fonds­gruppe Aktien Welt gibt es aktuell vier Fonds, die auf komplexe KI setzen, die große Daten­mengen auswerten: von historischen Kurs­daten und Unter­nehmens­zahlen bis hin zu Nach­richten und Markt­trends. Zugleich warnt die Stiftung vor perfiden Betrugsmaschen durch KI-Trading-Bots.
Aufmacher Video

Videobeweis bei Gewährleistung

Von einem reichlich merkwürdigen Gewährleistungsfall berichtet die c't in ihrer Rubrik Vorsicht, Kunde: Ein Leser hatte bei der Drogeriekette Müller online ein Paar Ohrhörer Beats Flex für sein iPhone für knapp 50 Euro gekauft, die innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist kaputt gingen. Um seine Ansprüche zu prüfen verlangte der Drogist ein Video von den Ohrhörern per E-Mail zu senden. Das gelang dem Kunden aufgrund der Dateigröße aber nicht und einen Link wollte der Kundeservice aus Sicherheitsgründen nicht öffnen. 
 
Auf Anfrage aus der Redaktion hat das Unternehmen bis heute nicht reagiert, inzwischen aber die kaputten Ohrhörer doch noch ersetzt, wie der Betroffene nach Erscheinen des Magazins berichtete. c't hält das Vorgehen der Müller Drogerie für schikanös und deshalb rechtwidrig, empfiehlt in solchen Fällen aber trotzdem, dem Begehren so gut es eben geht nachzukommen, um Streit möglichst zu vermeiden.

🎙️ c’t-Verbraucherschutz-Podcast: Ärger mit Inkasso und Phantomverträgen

Logo des Podcasts "Vorsicht Kunde!" mit einem Stempel
Es klingt wie ein schlechter Scherz, ist für Betroffene aber purer Stress: Ein Haushalt wird aufgelöst, die Schlussrechnung bezahlt, doch drei Jahre später bucht der Stromversorger plötzlich wieder Geld ab. Jeglichen Widerspruch ignoriert er und beauftragt am Ende sogar ein Inkassounternehmen. Welche Widerspruchsmöglichkeiten Kunden in solchen Fällen haben, welche Fristen sie einhalten müssen und welche besonderen Regeln für geschäftsunfähige Personen gelten, klären wir in der aktuellen Episode des c‘t-Podcast Vorsicht, Kunde! 
Zur aktuellen Folge

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