Tool entfernt Browser-Ballast, Elektrohändler verschleppt Rückzahlung bei Gewährleistung, komplizierte Identitätsprüfung bei Online-Abos ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Im Browser lesen | 10.02.2026
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Moin aus Hannover, 
 
Ist Ihr Browser auch zu fett und mit Funktionen vollgestopftt, die Sie gar nicht benötigen? Dann hilft Ihnen vielleicht das Projekt „Just the Browser”, ungewünschten Ballast abzuwerfen – schnell und ohne tiefe Eingriffe ins System. Außerdem behandelt dieser Newsletter einen Fall, in dem sich eine junge Frau erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Nacktfotos gewehrt hat. 
 
In unserer Rubrik "Vorsicht, Kunde" geht es um Ärger bei der Rückzahlung im Zuge eines Gewährleistungsanspruchs. Und die aktuelle Folge unseres Verbraucherschutz-Podcasts behandelt das Thema Identitätsprüfung und Datenschutz bei Online-Abos. 
 
Viel Spaß beim Lesen wünscht 
Tim Gerber
Jo Bager 
Redaktion c’t 
jo@ct.de
desktop
Chrome-Logo mit Gürtel, enger geschnallt

Browser-Verschlanker

Software-Hersteller pumpen ihre Browser mit Funktionen auf, die viele nicht benötigen. Der US-Journalist und Programmierer Corbin Davenport hat es sich mit dem Projekt „Just the Browser” zum Ziel gesetzt, gegenzusteuern. Just the Browser entfernt unnötigen Ballast aus Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox. 
 
Es entfernt die meisten KI-Dienste, Autostart, Einkaufsfunktionen, aufgedrängte Inhalte Dritter wie bezahlte Icons oder täglich frischem Klickbait, die Belästigung mit „Mach mich zum Default”-Popups, die Übertragung von Nutzungsdaten sowie das Einführungstutorial nach der Erstinstallation. 
 
Dabei kommt das Projekt ohne eine eigene Installation oder ein Browser-Plug-in aus. Es nutzt stattdessen die eigentlich für Unternehmen gedachten Gruppenrichtlinien. Weiter Details und den Link zum Projekt finden Sie in der ausführlichen Tickermeldung.
Screenshot der Homepage des Podcasts They Talk Tech

Social-Media-Ermittlungen

"Eine junge Frau steht am Beginn ihres Erwachsenenlebens, und das hätte sie wirklich noch lange verfolgen können." Das sagt ein Ermittler über Nacktfotos von Jolie (Name geändert), die ein Unbekannter auf 4Chan gepostet hat. Und dazu einen Thread, der die Meute dazu aufruft, sich an ihr zu rächen. 
 
In drei Episoden des Podcasts „They Talk Tech“ erzählen Svea Eckert und Eva Wolfangel den Fall von Jolie nach, zeigen, wie digitale Gewalt eskaliert, aber auch, wie sie aufgeklärt werden kann, wenn Betroffene und Ermittler nicht aufgeben. 
 
Die Veröffentlichungen hätten die damals 20-Jährige brechen können. Aber dann habe sich plötzlich etwas verändert, erinnert sie sich, "es gab so einen Klickmoment". "Mir wurde klar: Ich gönn’ dem nicht eine Träne." Stattdessen wird sie wütend und handelt. Und sichert Beweise. Die Miniserie erklärt, welche Paragrafen greifen und wie aufwendig die ermittlerische Arbeit ist, die in diesem Fall trotz aller Widrigkeiten zum Erfolg führt: Ein Mutmacher für andere Menschen, die von Online-Nachstellungen betroffen sind.
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Abstrakter Aufmacher mit einer Abbildung von Glasfaser-Kabeln

Urteil kappt Vertragsfesseln

Der Bundesgerichtshof hat Anfang Januar ein Urteil zur Mindestlaufzeit von Glasfaserverträgen verkündet. Demnach beginnen die üblichen 24 Monate nicht erst mit der Inbetriebnahme des Anschlusses, sondern mit der Vertragsbestätigung durch den Anbieter. Bis der Anschluss tatsächlich fertig ist, vergehen nicht selten viele Monate oder gar Jahre. Die Provider wollen die Kunden dann für weitere 24 Monate binden. Nun steht fest, dass dies unzulässig ist. 
 
Verbraucherschützer raten Besitzern von Altverträgen zu prüfen, ob sie dank dieses Urteils nicht schon jetzt zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. Bei Neuverträgen werden die Anbieter ihr Vorgehen sicher anpassen und die Vertragsbestätigung erst abgeben, wenn der Anschluss tatsächlich in Betrieb gehen kann. Für Kunden hat das immerhin den Vorteil, dass sie bei zu langer Verzögerung an ihre Vertragserklärung nicht mehr gebunden sind. Bevor man allerdings einen anderen Vertrag abschließt, sollte man dem alten Anbieter eine Frist für die Herstellung des Anschlusses setzen und für den Fall der Nichteinhaltung den Rücktritt von seinem Vertragsangebot ankündigen. Ein ausführlicher Ratgeber rund um Glasfaseranschlüsse findet sich in der aktuellen Ausgabe von c't.
Aufmacher Vorsicht, Kunde

Verzögerte Rückzahlung

Von ewigem Hinhalten bei der Abwicklung eines Gewährleistungsanspruches bei MediaMarkt berichtet c't in ihrer Rubrik Vorsicht, Kunde: Ein Leser hatte ein Smartes Türschloss bei der Elektronik-Kette erworben und per Ratenzahlung finanziert. Als das Schloss nach einigen Monaten den Geist aufgab, war der Betrag längst vollständig beglichen. 
 
Zwar erkannte der Markt die Reklamation als berechtigt an, weigert sich aber, funktionierenden Ersatz zu liefern. Der Kunde solle sich den Kaufpreis erstatten lassen. Aber auch nachdem sich der Käufer zähneknirschend darauf eingelassen hatte, kam kein Geld bei ihm an. Über Wochen hielt man ihn mit bürokratischen Ausreden hin, reagierte nicht auf Nachfragen und verlangte eine Bestätigung der Bank, dass der Kaufpreis abbezahlt war – obwohl das längst feststand. Erst nach Anfrage der c't kam das Geld endlich beim Kunden an. Damit habe sich MediaMarkt würdig für einen Negativpreis gezeigt, befand die Redaktion.

🎙️ c’t-Verbraucherschutz-Podcast Vorsicht, Kunde! – Identitätsprüfung und Datenschutz bei Online-Abos

Logo des Podcasts "Vorsicht Kunde!" mit einem Stempel
Beim Online-Abschluss von Abos verlangen einige Unternehmen umfangreiche Identifizierungsverfahren. Sie wollen sich gegen Betrüger schützen, die bei SEPA-Lastschriftverfahren fremde Bankverbindungen angeben. Für die Kunden entstehen dabei einige bürokratische Hürden. Im c’t-Podcast klären wir, welche Verfahren üblich sind, wo die Grenzen liegen und welche besonderen Regeln bei Verträgen für Minderjährige gelten. 
Zur aktuellen Folge

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